Bauen
1. Februar 2024 2024-02-01 10:07Bauen
Namensänderung
- Namensänderung: Arbeit
- Namensänderung: Behörden und Ämter
- Namensänderung: Dokumente
- Namensänderung: Versicherung
Krankenversicherungsträger- Unfallversicherung
- Pensionsversicherungsträger
- Sozialversicherung
- Sonstige Versicherungen
- Namensänderung: Geldinstitute
- Namensänderung: ORF-Beitrag (ehemalige GIS)
- Namensänderung: Kindergarten/Schule/Universität
- Namensänderung: Wehrdienst und Zivildienst
- Namensänderung: Verein
- Namensänderung: Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel
Im Inland erfolgte Änderungen des Namens, des Personenstandes, des Geschlechts oder der Staatsbürgerschaft werden direkt von den Standesämtern oder Staatsbürgerschafts-Evidenzstellen in das Zentrale Melderegister eingetragen, d.h. es ist keine gesonderte Meldung notwendig.
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion