Bauen
1. Februar 2024 2024-02-01 10:07Bauen
Allgemeines zur Müllvermeidung und Mülltrennung
Das österreichische Abfallwirtschaftsgesetz definiert u.a. Nachhaltigkeit, Schutz von Mensch und Umwelt und Schonung der natürlichen Ressourcen als wichtige Leitlinien der österreichischen Abfallwirtschaft.
In der Hierarchie der Abfallwirtschaft steht die Abfallvermeidung an oberster Stelle. Vermeidung bremst das Wachstum unserer Abfallmengen oder verringert die Schädlichkeit der Abfälle – dadurch wird unser Grundwasser geschont, Energie und Rohstoffe eingespart und ein aktiver Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Die Nutzung von Mehrweg- statt Einwegverpackungen, Reparatur bzw. Miete statt Neukauf und die Weitergabe nicht mehr gebrauchter Gegenstände gehören zu den abfallvermeidenden Maßnahmen.
Nicht vermeidbare Abfälle sollten getrennt gesammelt und so weit wie möglich einer Vorbereitung zur Wiederverwendung oder einem Recycling zugeführt werden.
Glas, Kunststoff, Metalle, Altpapier und Bioabfall können großteils recycelt oder verarbeitet werden.
Restabfall muss aufgrund der Deponieverordnung thermisch oder mechanisch biologisch behandelt werden, um sicherzustellen, dass nur für Gesundheit und Umwelt ungefährlicher Abfall auf Deponien abgelagert wird. Damit werden auch chemische Reaktionen auf Deponien vermieden, die Luft, Boden und Wasser gefährden könnten.
Jede Einzelne/jeder Einzelne sollte nicht nur helfen Abfall zu vermeiden, sondern den anfallenden Hausmüll auch getrennt entsorgen.
Tipp
Es gelten große regionale Unterschiede in der Sammlung und Weiterverwertung von Abfällen (besonders bei Kunststoffverpackungen und Metallen). Wie die Abfalltrennung am Wohnort genau gehandhabt wird, kann am besten bei der jeweiligen Gemeinde oder den Abfallwirtschaftsverbänden erfragt werden.
Weiterführende Links
- Abfallwirtschaft in Österreich (→ BMK)
- Richtig sammeln und trennen (→ BMK)
- Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (→ BMK)
Rechtsgrundlagen
- Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)
- Deponieverordnung (DVO)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie