Bauen
1. Februar 2024 2024-02-01 10:07Bauen
Rasenmähzeiten in Oberösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Sandl |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Sarleinsbach |
keine Vorgaben |
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Sattledt |
Verordnung |
Betrieb von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotoren) |
verboten:
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Schardenberg |
keine Vorgaben |
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Schärding |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Scharnstein |
Empfehlung |
Verwendung von Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), oder Elektrorasenmäher, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen |
zu unterlassen:
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Scharten |
keine Vorgaben |
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Schenkenfelden |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Schiedlberg |
keine Vorgaben |
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Schlatt |
keine Vorgaben |
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Schleißheim |
Verordnung |
Verwendung oder Betrieb von Rasenmähern und Rasentrimmern mit Elektro- oder Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) gilt nicht für:
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verboten:
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Schlüßlberg |
keine Vorgaben |
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Schönau im Mühlkreis |
keine Vorgaben |
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Schönegg |
keine Vorgaben |
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Schörfling am Attersee |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Schwand im Innkreis |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Schwertberg |
keine Vorgaben |
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Seewalchen am Attersee |
Verordnung |
Verwendung von Motorrasenmähern (auch mit Elektromotor) |
erlaubt:
verboten:
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Senftenbach |
keine Vorgaben |
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Sierning |
Verordnung |
Rasenmähen |
erlaubt:
verboten:
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Sipbachzell |
keine Vorgaben |
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Sonnberg im Mühlkreis |
keine Vorgaben |
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Spital am Pyhrn |
Empfehlung |
Rasenmähen |
verboten:
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St. Aegidi |
keine Vorgaben |
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St. Florian |
Verordnung |
Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher), Kreis- und Kettensäge, Kompressor, Pneumatik- und Hydraulikhammer, Laubbläser, Laubsammler und Schredder/ |
verboten:
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St. Georgen am Fillmannsbach |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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St. Georgen am Walde |
keine Vorgaben |
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St. Georgen an der Gusen |
keine Vorgaben |
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St. Georgen im Attergau |
keine Vorgaben |
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St. Gotthard im Mühlkreis |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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St. Johann am Wimberg |
keine Vorgaben |
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St. Leonhard bei Freistadt |
keine Vorgaben |
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St. Marien | Empfehlung | Rasenmähen |
zu unterlassen:
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St. Marienkirchen am Hausruck |
keine Vorgaben |
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St. Marienkirchen bei Schärding |
keine Vorgaben |
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St. Martin im Innkreis |
keine Vorgaben |
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St. Martin im Mühlkreis | Empfehlung | Garten- und Pflegearbeiten, die starken Lärm im Siedlungsbereich |
zu unterlassen:
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St. Nikola |
Verordnung |
Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Gartenhäcksler |
verboten:
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St. Oswald bei Haslach |
keine Vorgaben |
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St. Pantaleon |
Verordnung |
Verwendung bzw. Betrieb von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) gilt nicht für: Verwendung bzw. Betrieb im Rahmen eines Gewerbe-, und Industriebetriebes und die ortsübliche |
erlaubt:
verboten:
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St. Peter am Hart |
Verordnung |
Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) |
verboten:
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St. Peter am Wimberg |
keine Vorgaben |
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St. Radegund |
keine Vorgaben |
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St. Thomas |
keine Vorgaben |
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St. Thomas am Blasenstein |
keine Vorgaben |
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St. Ulrich bei Steyr |
Verordnung |
Rasenmähen mit motorbetriebenen Rasenmähern |
verboten:
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St. Ulrich im Mühlkreis |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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St. Veit im Innkreis |
keine Vorgaben |
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St. Veit im Mühlkreis |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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St. Willibald |
keine Vorgaben |
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Steegen |
keine Vorgaben |
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Steinbach am Ziehberg |
Empfehlung |
Gebrauch von motorbetriebenen Gartengeräten |
zu unterlassen:
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Steinerkirchen an der Traun |
Verordnung |
Verwendung von Elektrorasenmäher oder Rasenmäher mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und Kreissägen |
verboten:
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Steinshaus |
Verordnung |
Betrieb von Rasenmähern, die von Verbrennungs- oder Elektromotoren angetrieben werden |
verboten:
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Steyr |
Verordnung |
Verwendung bzw. Betrieb von lärmerregenden Garten- und Arbeitsgeräten mit Verbrennungs- oder Elektromotoren, insbesondere von Rasenmähern (z.B. Benzinrasenmäher) zusätzlich: Verwendung von mit Verbrennungs-motoren angetriebenen Modellflugkörpern oder sonstigen Modellfahrzeugen sowie Motorsensen, Laubsaugern, Kreis- und Motorsägen, Pressluftkompressoren, Trenn-, Fräs-, Bohr-, Hobel-, und Schleifmaschinen sowie von Abfall- und Holzzerkleinerungs-anlagen, sofern sie nicht im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes Verwendung finden |
verboten:
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Steyregg |
Verordnung |
Rasenmähen |
verboten:
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Straß im Attergau |
keine Vorgaben |
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Stroheim |
keine Vorgaben |
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion