E-Mail
Anrufen

Bauen

Bauen

Versicherungszeiten

Das Allgemeine Pensionsgesetz (APG) kennt nur mehr Beitragszeiten und damit nicht mehr die Unterscheidung zwischen Beitrags- und Ersatzzeiten.

Diese Beitragszeiten scheinen auf dem Pensionskonto auf und untergliedern sich wie folgt:

Die Zeiten der Teilpflichtversicherung haben bis 31. Dezember 2004 als beitragsfreie Ersatzzeiten gegolten. Für solche Zeiten ab 2005 werden nun im Gesetz festgelegte Beitragsgrundlagen herangezogen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 26. Juli 2024
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Dachverband der Sozialversicherungsträger
  • Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz