In Wien sind außerhalb von Campingplätzen an im Freien gelegenen öffentlichen Orten folgende Tätigkeiten verboten:
Das genannte Verbot gilt nicht für Handlungen, die in unmittelbarem örtlichem Zusammenhang mit einer erlaubten Tätigkeit stehen (z.B. Straßenbau, genehmigte Veranstaltung).
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit strafbar.
Für detaillierte Informationen zu den in Wien bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte den Magistrat der Stadt Wien.
Verordnung des Magistrats der Stadt Wien betreffend das Verbot des Kampierens (Kampierverordnung)
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(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)