Im Bundesland Niederösterreich ist es verboten, im Grünland außerhalb von genehmigten Campingplätzen Wohnwagen, Wohnmobile oder mobile Heime auf- und abzustellen. Unter mobilen Heimen werden auch Zelte verstanden.
Wer gegen dieses Verbot verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und macht sich damit strafbar.
Für detaillierte Informationen zu den in Niederösterreich bestehenden Regelungen kontaktieren Sie bitte das Amt der Niederösterreichischen Landesregierung.
Niederösterreichisches Naturschutzgesetz
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(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)