E-Mail
Anrufen

Bauen

Bauen

Freibetrag

Freibeträge (z.B. Werbungskosten, Sonderausgaben) werden im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung von dem zu versteuerndem Einkommen abgezogen und vermindern somit die Bemessungsgrundlage.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion