Bauen
1. Februar 2024 2024-02-01 10:07Bauen
Überstellungskennzeichen
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Überstellungskennzeichen können für
- nicht zugelassene Kfz und Anhänger oder
- zugelassene Kfz und Anhänger,
- deren Kennzeichen verloren gegangen sind oder
- denen Wechselkennzeichen zugewiesen wurden,
zur vorübergehenden Nutzung im öffentlichen Straßenverkehr beantragt werden.
Tipp
Bei Eigenimport eines Kfz besorgen Sie sich für die Überstellung am besten ein ausländisches Überstellungskennzeichen, denn im Inland besorgte Überstellungskennzeichen können zu Problemen im Ausland führen. Ausländische Überstellungskennzeichen können in der Regel über die ausländische Händlerin/den ausländischen Händler beantragt werden.
Achtung
Diese Regelungen gelten grundsätzlich auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.
Voraussetzungen
Sie müssen für den Zeitraum, in dem Sie das Überstellungskennzeichen verwenden (maximal 21 Tage), eine Kfz-Versicherung abschließen. Diese wird in der Regel gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen.
Fristen
Die mit einer Gültigkeitsplakette versehenen Überstellungskennzeichen werden für mindestens drei und höchstens 21 Tage ausgegeben.
Zuständige Stelle
Jede Zulassungsstelle (→ VVO), in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich sich die Antragstellerin/der Antragsteller gerade aufhält (unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz)
Verfahrensablauf
Wenden Sie sich mit den erforderlichen Unterlagen an eine Zulassungsstelle. Sie können sich auch vertreten lassen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht ausstellen.
Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis der Antragstellerin/des Antragstellers
- Eventuell Bestätigung der Versicherung mit Angabe der Gültigkeitsdauer (maximal 21 Tage), wenn diese nicht gemeinsam mit der Beantragung des Überstellungskennzeichens abgeschlossen wird
- Besitznachweis (z.B. Kaufvertrag)
- Typenschein
bei Eigenimport das ausländische Fahrzeugdokument (z.B. Kfz-Brief) - Aktuelles Prüfgutachten für Fahrzeuge, die der wiederkehrenden Begutachtung unterliegen, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist und das Gutachten noch nicht in der Begutachtungsplakettendatenbank gespeichert ist
- Bei Vertretung: Vollmacht, wenn das Überstellungskennzeichen nicht persönlich angemeldet wird (z.B. durch eine Versicherungsvertreterin/einen Versicherungsvertreter)
Kosten
- Insgesamt: 203,40 Euro
- Bearbeitungsgebühr der Versicherung: 60,80 Euro
- Gebühr für die Überstellungsfahrt: 83,60 Euro
- Überstellungskennzeichentafeln: 23 Euro
- Kaution für die Kennzeichentafeln: 36 Euro
Die Kaution für die Kennzeichentafeln wird rückerstattet, wenn die Tafeln innerhalb eines Jahres zurückgegeben werden.
Zusätzliche Informationen
Die Versicherungsprämie können Sie bei der Zulassungsstelle (→ VVO) der zuständigen Versicherungsgesellschaft erfragen.
Rechtsgrundlagen
- § 46 Kraftfahrgesetz (KFG)
- Zulassungsstellenverordnung (ZustV)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie