E-Mail
Anrufen

Behinderungen

Behinderungen

Sozialversicherung

  • Mit Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Montenegro, Serbien und der Türkei bestehen Sozialversicherungsabkommen. Studierende aus diesen Ländern sind grundsätzlich auch in Österreich krankenversichert. Das Formular A3 des nationalen Krankenversicherungsträgers muss mitgenommen und damit bei der Österreichischen Gesundheitskasse ein e-card Ersatzbeleg abgeholt werden.
  • Besteht kein Sozialversicherungsabkommen mit dem Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion