E-Mail
Anrufen

Behinderungen

Behinderungen

Sozialversicherung

  • Besteht im Herkunftsstaat eine aufrechte Krankenversicherung, so bietet diese auch beim Aufenthalt in Österreich Versicherungsschutz. Die Europäische Krankenversicherungskarte muss mitgenommen werden.
  • Besteht keine aufrechte Krankenversicherung im Herkunftsstaat, ist der Abschluss einer Krankenversicherung notwendig.
Letzte Aktualisierung: 25. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion