Behinderungen
1. Februar 2024 2024-02-01 10:08Behinderungen
Kinderkrippen für Kinder unter drei Jahren
Die Kinderkrippe (Krabbelstube) ist eine Betreuungsform für Kinder bis zu 3 Jahren. Einrichtungen dieser Art sind auf die Bedürfnisse von Babys und Kleinkindern abgestimmt. In den Bundesländern gibt es sowohl städtische als auch private Betreuungseinrichtungen.
Kinderkrippen werden in manchen Ländern als Krabbelstube oder Kleinkinderbetreuungseinrichtung bezeichnet.
Die Aufgabe dieser Kinderbetreuungseinrichtungen ist die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. In den einzelnen Gruppen wird nur eine kleine Anzahl von Kindern betreut, wobei eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern vorausgesetzt wird.
Die Gruppengröße wird beeinflusst von der Altersstruktur der Kinder, darf aber eine bestimmte Anzahl von Kindern nicht überschreiten.
Die Gebühren für einen Krippenplatz sind abhängig
- vom Betreiber der Krippe,
- allenfalls vom Einkommen der Eltern und
- von der Stundenzahl, die das Kind in der Krippe verbringt.
Die Anmeldung des Kindes erfolgt durch die Eltern. Auskünfte zur Anmeldung erhalten Eltern entweder direkt in der Kinderbetreuungseinrichtung oder beim zuständigen Träger der Einrichtung (Magistrat, Gemeindeamt, Pfarre, Verein, etc.). Es wird empfohlen, das Kind möglichst früh in einer Kinderkrippe anzumelden. Bei der Anmeldung sind meist bestimmte Unterlagen erforderlich, wie z.B. Geburtsurkunde, Meldezettel oder Sozialversicherungsnummer des Kindes.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt