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Die Organe der Europäischen Union

Die Organe der Europäischen Union sind aus dem historischen Prozess der Entwicklung der drei Europäischen Gemeinschaften (EURATOM, EGKS, EWG) hin zu einer Europäischen Union entstanden.

Die Europäische Union besteht aus einem einzigartigen institutionellen Gefüge, das die Interessen

  • der Bürgerinnen/Bürger durch direkt gewählte Abgeordnete des Europäischen Parlaments,
  • der Regierungen der Mitgliedstaaten durch den Rat der Europäischen Union (auf Ministerebene) und den Europäischen Rat (auf Ebene der Staats- und Regierungschefs) sowie
  • der Europäischen Union gegenüber anderen Staaten und Organisationen durch u.a. die Europäische Kommission und die Europäische Zentralbank vertritt.

Die Organe der Europäischen Union sind:

Das Europäische Parlament, der Rat der Europäischen Union und die Kommission werden beratend unterstützt von:

Einrichtungen, die sich primär dem Schutz der Bürgerrechte widmen:

  • Europäischer Bürgerbeauftragter:
    untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltung der Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union
  • Europäischer Datenschutzbeauftragter (EDSB):
    sorgt für die Einhaltung der Datenschutzregeln

Andere EU-Einrichtungen und interinstitutionelle Einrichtungen sind:

  • Europäische Investitionsbank (EIB):
    finanziert Investitionsvorhaben der EU und unterstützt Unternehmen über den Europäischen Investitionsfonds
  • Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD):
    pflegt die diplomatischen Beziehungen der EU
  • Amt für Veröffentlichungen (OP):
    gibt Veröffentlichungen der Organe der Europäischen Union heraus 
  • Europäisches Amt für Personalauswahl (EPSO):
    beschafft Personal für die EU-Institutionen und –Einrichtungen
  • Computer Emergency Response Team (CERT):
    wehrt Cyberattacken auf die Computersysteme der EU-Institutionen ab
  • Europäische Verwaltungsakademie:
    bietet Fortbildungsmaßnahmen für das EU-Personal an

Hinweis

Der Europarat ist keine Institution der Europäischen Union.

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion