Behinderungen Allparteilichkeit Allparteilichkeit ist die Fähigkeit, für alle Konfliktparteien gleichermaßen Partei zu ergreifen. Beispiel Mediatorin/Mediator Letzte Aktualisierung: 18. März 2024 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion