Behinderungen
1. Februar 2024 2024-02-01 10:08Behinderungen
Kategorien von Schusswaffen
Als Schusswaffen im Sinne des österreichischen Waffenrechts gelten Waffen, mit denen feste Körper (Geschoße) durch einen Lauf in eine bestimmbare Richtung verschossen werden können.
Es gibt drei Kategorien von Schusswaffen:
Kategorie A: Verbotene Waffen und Kriegsmaterial
Zu den verbotenen Waffen der Kategorie A zählen zum Beispiel:
- Flinten (Schrotgewehre) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm
- Flinten mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm
- Vorderschaftrepetierflinten ("Pumpguns")
- Getarnte Schusswaffen (z.B. "schießender Kugelschreiber")
- Verbotene Hiebwaffen, wie z.B. Schlagringe, Totschläger und Stahlruten
- Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung mit (integriertem oder angestecktem) Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann
- Halbautomatische Gewehre mit Zentralfeuerzündung mit (integriertem oder angestecktem) Magazin, das mehr als 10 Patronen aufnehmen kann
- Magazine für Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können
- Magazine für halbautomatische Gewehre mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 10 Patronen aufnehmen können
Kategorie B: Faustfeuerwaffen, Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen
Schusswaffen der Kategorie B sind Faustfeuerwaffen (Revolver, Pistolen), Repetierflinten und halbautomatische Schusswaffen, die nicht Kriegsmaterial oder verbotene Waffen sind.
Kategorie C: Schusswaffen mit gezogenem oder glattem Lauf, soferne nicht Kategorie A oder B
- Gewehre mit mindestens einem gezogenen Lauf, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen
- Gewehre mit ausschließlich glatten Läufen, die nach jeder Schussabgabe händisch nachgeladen werden müssen
Davon abweichend sind: Vorderschaftrepetierflinte ("Pumpgun") = Kategorie A und Repetierflinte = Kategorie B
Eine überblicksmäßige Tabelle der Kategorien und Berechtigungen findet sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 2. Mai 2024
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres