Behinderungen
1. Februar 2024 2024-02-01 10:08Behinderungen
AusbildungsFit – Jugendliche fit machen für Arbeitsmarkt und Ausbildung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
In AusbildungsFit werden Jugendliche nach Absolvierung der Schulpflicht bis zum vollendeten 21. Lebensjahr bzw. wenn sie Behinderungen, Assistenzbedarf oder sozial-emotionalen Unterstützungsbedarf haben bis zum vollendeten 24. Lebensjahr für eine Berufsausbildung fit gemacht.
Jugendliche erhalten Unterstützung beim Erwerb der Kompetenzen und Kulturtechniken, die die Einstiegsvoraussetzungen für jenen Beruf darstellen, der ihren Möglichkeiten am besten entspricht und ihnen ausgehend vom individuellen Potential auch die besten Entwicklungschancen bietet. Defizite im Bereich definierter Basiskompetenzen (wie z.B. bei Anwendung neuer Medien oder mangelnde soziale Kompetenzen) die für die Absolvierung einer Berufsausbildung (oder Teilqualifizierung) unerlässlich sind, werden in AusbildungsFit vermittelt und im Idealfall ausgeglichen.
Um für Jugendliche mit Behinderungen bzw. höheren Unterstützungsbedarf einen möglichst niederschwelligen Einstieg zu gewährleisten, wird ein zusätzliches "Vormodul AusbildungsFit" angeboten.
Für Menschen mit bestimmten Behinderungen gibt es spezielle Unterstützungen (z.B. für gehörlose Menschen aufgrund der Kommunikation.
Zuständige Stelle
Trägereinrichtungen unterstützen im Rahmen von AusbildungsFit bei der Beruflichen Teilhabe.
Das Angebot ist freiwillig und unentgeltlich (die Leistungen werden vom Sozialministeriumservice (→ SMS) gefördert).
Bei Problemen am Arbeitsplatz können Sie sich selbstverständlich auch an die zuständige Arbeiterkammer (→ AK) oder an die zuständige Landesstelle des Sozialministeriumservice (→ SMS) wenden.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
- AusbildungsFit – Netzwerk Berufliche Assistenz – NEBA (→ SMS)
- Arbeitsassistenz, Jugendcoaching, Jobcoaching des Blinden- und Sehbehindertenverbandes Wien, Niederösterreich und Burgenland (→ BSVWNB)
- Jugendcoaching, Jobcoaching, Arbeitsassistenz des Wiener Taubstummen-Fürsorge-Verbandes (→ WITAF)
Rechtsgrundlagen
Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz