Behinderungen
1. Februar 2024 2024-02-01 10:08Behinderungen
Urkundenservice
Online-Services
Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen.
Hinweis
Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung.
Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.
Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:
- Teilauszug Geburt
- Teilauszug über Namensführung
- Teilauszug über alle Ehen
- Teilauszug über alle eingetragenen Partnerschaften
- Teilauszug über das Bestehen einer Ehe oder einer eingetragenen Partnerschaft (Ledigkeitsbescheinigung)
- Gesamtauszug aller im ZPR eingetragenen Personenstandsfälle
- Lebensbestätigung
Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.
Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Informationen
Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice: