Behinderungen
1. Februar 2024 2024-02-01 10:08Behinderungen
Begünstigte Weiterversicherung in der Pensionsversicherung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Wer sich ausschließlich der Pflege seines Kindes mit Behinderungen widmet, hat die Möglichkeit der begünstigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung.
Bei einer Erwerbstätigkeit, die der Pflichtversicherung in der Pensionsversicherung (über der Geringfügigkeitsgrenze von 518,44 Euro pro Monat im Jahr 2024) unterliegt, erwirbt man ohne persönliches Zutun Versicherungsmonate. Die Weiterversicherung hingegen ermöglicht den Erwerb von Versicherungsmonaten auf freiwilliger Basis.
Voraussetzungen
- Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 3 bis 7
- Pflege in häuslicher Umgebung
- Ausscheiden aus der Pflichtversicherung oder aus der kostenlosen Selbstversicherung wegen Pflege Ihres behinderten Kindes
Der Beitragssatz für die Weiterversicherung beträgt 22,8 Prozent der Beitragsgrundlage. Die Begünstigung besteht darin, dass der Bund die Beiträge zur Gänze übernimmt.
Zuständige Stelle
der Pensionsversicherungsträger, bei dem Sie zuletzt versichert waren
Zusätzliche Informationen
Ausführliche Informationen zur sozialversicherungsrechtlichen Absicherung pflegender Angehöriger finden sich auf der Seite zu Versicherungsmöglichkeiten oesterreich.gv.at.
Rechtsgrundlagen
das jeweilige Pensionsversicherungsgesetz des zuständigen Pensionsversicherungsträgers (zum Beispiel ASVG, GSVG, BSVG)
Zum Formular
Pensionsversicherung – Weiter-(Selbst-)Versicherung für Pflege eines Kindes mit Behinderungen
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz