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1. Februar 2024 2024-02-01 10:08Behinderungen
Parteien in Österreich
- Allgemeine Informationen
- Politische Parteien
- Wahlwerbende Parteien
- Klubs im Österreichischen Parlament
- Weiterführende Links
- Rechtsgrundlagen
Allgemeine Informationen
Parteien sind Verbindungen von Personen mit ähnlichen Vorstellungen zu staatlichen, wirtschaftlichen, sozialen und anderen Fragen. Sie bilden den Kern der repräsentativen Demokratie, d.h. die Parteimitglieder als gewählte Volksvertreterinnen/gewählte Volksvertreter treffen Entscheidungen.
Parteien treten bei Wahlen in Österreich als "wahlwerbende Parteien" oder "wahlwerbende Gruppen" an. Diese sind von "politischen Parteien" zu unterscheiden, die nicht notwendigerweise bei Wahlen kandidieren müssen.
Politische Parteien
Politische Parteien haben zum Ziel, durch gemeinsame Tätigkeit die staatliche Willensbildung umfassend zu beeinflussen. Nach dem Parteiengesetz 2012 sind deren Existenz und Vielfalt wesentliche Bestandteile der demokratischen Ordnung der Republik Österreich. Dieses Gesetz regelt auch grundsätzlich die Unterstützung der Parteien durch öffentliche Fördermittel.
Politische Parteien können in Österreich relativ frei gegründet werden. Dafür muss von einer Gruppe von Menschen zunächst eine Satzung beschlossen werden. Diese ist im Internet zu veröffentlichen und beim Bundesministerium für Inneres zu hinterlegen. Mit dem Zeitpunkt der Hinterlegung erlangt die politische Partei Rechtspersönlichkeit, ist also eine juristische Person.
Das Parteienverzeichnis (→ BMI), das die Namen der politischen Parteien und das Datum der Hinterlegung ihrer Satzung enthält, kann auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres eingesehen werden.
Wahlwerbende Parteien
Wahlwerbende Parteien sind Wählergruppen, die sich mit einer eindeutigen Parteibezeichnung und einem Wahlvorschlag zur Wahl stellen. Sie sind meist mit den politischen Parteien identisch. Allerdings kann sich eine wahlwerbende Gruppe auch nur anlässlich einer Wahl bilden und muss nicht zugleich eine politische Partei sein. In rechtlicher Hinsicht besteht der Unterschied zwischen wahlwerbenden und politischen Parteien darin, dass bei Wahlen nur wahlwerbende Gruppen (Wahlparteien) und keine politischen Parteien antreten.
Klubs im Österreichischen Parlament
Nationalratsabgeordnete der gleichen wahlwerbenden Partei haben das Recht, sich zu einem parlamentarischen Klub zusammenzuschließen. Mit der Klubbildung sind verschiedene parlamentarische Rechte, wie z.B. Antragsrechte oder das Recht auf Sitze in den Ausschüssen verbunden. Darüber hinaus werden Klubs finanziell gefördert.
Derzeit gibt es fünf "Klubs" im Österreichischen Parlament:
- Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei
- Die Sozialdemokratische Parlamentsfraktion – Klub der sozialdemokratischen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament
- Freiheitlicher Parlamentsklub
- Der Grüne Klub im Parlament - Klub der Grünen Abgeordneten zum Nationalrat, Bundesrat und Europäischen Parlament
- NEOS Parlamentsklub
Weiterführende Links
Klubs (→ Österreichisches Parlament)
Rechtsgrundlagen
Parteiengesetz (PartG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres