Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

E-Mail
Anrufen

Behinderungen

Behinderungen

Studieren in der EU

Für Studierende mit Unionsbürgerschaft, die ihr Studium in einem EU-Mitgliedstaat absolvieren möchten, gilt das Prinzip der Gleichbehandlung, d.h. dass die gewählte Einrichtung sie zu den gleichen Bedingungen wie die jeweiligen Staatsangehörigen aufnehmen muss. Wird an inländische Studierende eine Beihilfe oder Unterstützung gewährt, so steht ihnen diese unter den gleichen Umständen ebenfalls zu.

Wollen Studierende eine Hochschulausbildung mit einer Dauer von über drei Monaten in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem Herkunftsstaat machen, müssen sie zusätzlich in einer Universität eingeschrieben sein, eine Krankenversicherung nachweisen und darüber hinaus formlos erklären, dass sie über ausreichend finanzielle Mittel verfügen.

Dann wird ihnen von der zuständigen Behörde des Aufnahmestaates eine Aufenthaltserlaubnis für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger erteilt. Die Gültigkeit dieser kann auf die Dauer der Ausbildung beschränkt sein oder bei längerem Aufenthalt jährlich verlängert werden.

Um in einem anderen Mitgliedstaat eine Ausbildung von weniger als drei Monaten zu besuchen, beispielsweise einen Sprachkurs, brauchen Sie einen gültigen Reisepass bzw. Personalausweis. Die einzige weitere Formalität, die in einigen Ländern von Ihnen verlangt werden kann, ist eine Anmeldung bei den örtlichen Meldebehörden.

Auf dem Portal Europa für Sie (Kapitel "Ausbildung und Jugend") finden Sie detaillierte Informationen zum Studium in einem anderen Mitgliedstaat.

PLOTEUS – das Portal für Lernangebote in Europa hilft Ihnen bei der Suche nach Informationen über Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten im EWR-Raum.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung