Einstellungen für die Zustimmung anpassen

Wir verwenden Cookies, damit Sie effizient navigieren und bestimmte Funktionen ausführen können. Detaillierte Informationen zu allen Cookies finden Sie unten unter jeder Einwilligungskategorie.

Die als „notwendig" kategorisierten Cookies werden in Ihrem Browser gespeichert, da sie für die Aktivierung der grundlegenden Funktionalitäten der Website unerlässlich sind.... 

Immer aktiv

Notwendige Cookies sind für die Grundfunktionen der Website von entscheidender Bedeutung. Ohne sie kann die Website nicht in der vorgesehenen Weise funktionieren. Diese Cookies speichern keine personenbezogenen Daten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Funktionale Cookies unterstützen bei der Ausführung bestimmter Funktionen, z. B. beim Teilen des Inhalts der Website auf Social Media-Plattformen, beim Sammeln von Feedbacks und anderen Funktionen von Drittanbietern.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Analyse-Cookies werden verwendet um zu verstehen, wie Besucher mit der Website interagieren. Diese Cookies dienen zu Aussagen über die Anzahl der Besucher, Absprungrate, Herkunft der Besucher usw.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Leistungs-Cookies werden verwendet, um die wichtigsten Leistungsindizes der Website zu verstehen und zu analysieren. Dies trägt dazu bei, den Besuchern ein besseres Nutzererlebnis zu bieten.

Keine Cookies zum Anzeigen.

Werbe-Cookies werden verwendet, um Besuchern auf der Grundlage der von ihnen zuvor besuchten Seiten maßgeschneiderte Werbung zu liefern und die Wirksamkeit von Werbekampagne nzu analysieren.

Keine Cookies zum Anzeigen.

E-Mail
Anrufen

Führerschein

Führerschein

Wohnschirm

In diesem Bereich finden Sie Informationen zum Programm WOHNSCHIRM zur Delogierungsprävention, Wohnungssicherung und Energieunterstützung des Sozialministeriums. 

Allgemeine Informationen

Seit März 2022 unterstützt der WOHNSCHIRM des Sozialministeriums Menschen, die durch die Folgen der aktuellen Teuerungen von einer Delogierung bedroht sind. Nach einer kostenlosen Beratung durch Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter kann ein WOHNSCHIRM-Antrag auf Übernahme von Mietrückständen oder finanzielle Unterstützung beim Umzug in eine neue, leistbare Wohnung gestellt werden.

Seit Jänner 2023 ist für Menschen mit niedrigen Einkommen auch Unterstützung im Bereich der Energiekosten möglich: Nach Beratung und Antragstellung können Energieschulden übernommen werden.

Der WOHNSCHIRM ist ein subsidiäres Programm: Er hilft dann, wenn Schulden nicht aus eigenen Mitteln beglichen werden können, und wenn sonstige Unterstützungsleistungen der Bundesländer, Städte oder Gemeinden nicht ausreichen. Bis 2026 stehen dem WOHNSCHIRM insgesamt 200 Millionen Euro an finanziellen Mitteln zur Verfügung.

Zuständige Stelle

Haben Sie Miet- oder Energieschulden? Kommen Sie zur kostenlosen Beratung: Auf der WOHNSCHIRM-Website (→ BMSGPK) finden Sie alle WOHNSCHIRM-Beratungsstellen und Antworten auf häufig gestellte Fragen. Materialien wie Folder können Sie über den Broschürenservice des Sozialministeriums bestellen.

Weiterführende Informationen

Rechtsgrundlage

Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz

Letzte Aktualisierung: 9. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz