Führerschein
1. Februar 2024 2024-02-01 10:12Führerschein
Rasenmähzeiten in Oberösterreich
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben F
Hinweis
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.
Gemeinde |
Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben |
Art der Tätigkeit |
Zeiten |
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Feldkirchen an der Donau |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Fischlham | Verordnung |
Verwendung/Betrieb von Elektrorasenmähern oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) innerhalb der Katastralgemeinden Fischlham und Forstberg, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen und sich nicht auf Arbeitsgeräte im Rahmen eines Gewerbe- und Industriebetriebes beziehen gilt nicht für: ortsübliche land- und forstwirtschaftliche Produktion |
verboten:
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Fornach |
Verordnung |
lärmerregende Arbeiten |
verboten:
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Frankenburg am Hausruck |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Frankenmarkt |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Freistadt |
Empfehlung |
Rasenmähen |
zu unterlassen:
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion