E-Mail
Anrufen

Geburt eines Kindes

Geburt eines Kindes

Minderjährigkeit

Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind minderjährig.

Kinder unter 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig.

Letzte Aktualisierung: 19. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion