Geburt eines Kindes Volljährigkeit Mit ihrem 18. Geburtstag wird eine Person in Österreich volljährig und damit voll geschäftsfähig. Seit 1. Juli 2001 (Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001) besteht keine Möglichkeit mehr, davor für volljährig erklärt zu werden. Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion