Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, sind minderjährig.
Kinder unter 7 Jahren sind gänzlich geschäftsunfähig. Unmündige Minderjährige (Personen zwischen 7 und 14 Jahren) und mündige Minderjährige (Personen zwischen 14 und 18 Jahren) sind eingeschränkt geschäftsfähig.
Letzte Aktualisierung: 19. April 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion