Geburt eines Kindes Vollmacht Eine Vollmacht ist die Befugnis, wirksam im Namen einer anderen Person zu handeln (Vertretungsmacht). Ausführliche Informationen zu den Themen "Vollmacht − Vertretung bei Behördenwegen" und "Vorsorgevollmacht" finden sich auf oesterreich.gv.at. Letzte Aktualisierung: 19. Februar 2024 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion