Geburt eines Kindes Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit bezeichnet die Fähigkeit, Trägerin/Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Hinweis Bei juristischen Personen beginnt die Rechtsfähigkeit mit Eintragung in das Firmenbuch oder Vereinsregister. Letzte Aktualisierung: 4. März 2024 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion