Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag in der Höhe von 2.000 Euro pro Kind und Jahr (ab dem Jahr 2022, davor 1.500 Euro) bis zum 18. Lebensjahr des Kindes. Nach dem 18. Geburtstag des Kindes steht ein reduzierter Familienbonus Plus in Höhe von 700 Euro jährlich (ab dem Jahr 2024, davor 650 Euro) zu, sofern für dieses Kind Familienbeihilfe bezogen wird.
Der Familienbonus Plus kann entweder von der Arbeitgeberin/vom Arbeitgeber bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt oder in der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.
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(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
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