Sinnverwandter Begriff: Vermisstenanzeige
Eine Abgängigkeitsanzeige einer vermissten Person kann bei der Polizeiinspektion des Wohnortes bzw. letzten Aufenthaltsortes der/des Abgängigen erstattet werden.
Für die Anzeige ist es notwendig, über persönliche Merkmale (z.B. Körpergröße, Aussehen, Kleidung), den Freundes- und Bekanntenkreis, Beruf, Hobbys der vermissten Person Bescheid zu wissen und eventuell über ein Lichtbild zu verfügen.
Ausführliche Informationen zum Thema "Abgängigkeitsanzeige" finden sich auf oesterreich.gv.at.
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gültig ab Montag 20.09.2021
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