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Allgemeine Informationen

Der Zivildienstleistende ist verpflichtet, den Dienst zu dem im Zuweisungsbescheid genannten Datum bei der genannten Einrichtung anzutreten.

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2024
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  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt