Gewalt in der Familie Familienbonus Plus Informationen Seit 1. Jänner 2019 ersetzt der Familienbonus Plus die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten und den Kinderfreibetrag. Sie können ab sofort die monatliche Berücksichtigung des Familienbonus bei Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber beantragen. Ausführliche Informationen zum Thema "Familienbonus Plus" Formular E30 Formular E31 (für Alleinerzieher) Brutto/Netto-Rechner Finanz Online (SSO-Link)