Bei der Schwerarbeitspension sind für den vorzeitigen Pensionsantritt Abschläge in Kauf zu nehmen.
Für jeden Monat des früheren Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter beträgt der Abschlag 0,15 Prozent der Leistung (1,8 Prozent pro Jahr), maximal daher 9 Prozent.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)