Gesetzlich geregelt sind ebenso die Grundsätze für Arbeitsverhältnisse der land- und forstwirtschaftlichen Arbeiterinnen/Arbeiter im Sinne des Landesarbeitsgesetzes. Ziel ist die Gleichstellung zwischen Frauen und Männern und der Abbau von sonstigen Diskriminierungen.
Es gilt das Gleichbehandlungsgebot, d.h. aufgrund des Geschlechts oder aufgrund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden.
Diese Grundsätze betreffen vor allem
Für die Beratung und Unterstützung von land- und forstwirtschaftlichen Arbeiterinnen/Arbeiter im Sinne des Landesarbeitsgesetzes sind die Landarbeiterkammern zuständig.
Landarbeiterkammern Österreichs (→ LAK)
Bundesgesetz über die Gleichbehandlung (GlBG)
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)