Der Eintritt in die Evangelische Kirche (A.B. oder H.B.) erfolgt beim Wohnsitzpfarramt. Beim Eintritt wird ein Formular ausgefüllt, das beim Pfarramt aufliegt.
Auf der Rückseite des Originaltaufscheines wird der Eintritt in die Evangelische Kirche (A.B. oder H.B.) mit Datum und Stempel vermerkt.
Erfolgt ein Übertritt von einer nicht-christlichen Religionsgesellschaft zur Evangelischen Kirche, wird das Sakrament der Taufe gespendet. In diesem Fall sind folgende Unterlagen erforderlich:
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(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)