Bürgerinnen/Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder Bürgerinnen/Bürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union können sich bei der/dem Europäischen Bürgerbeauftragen beschweren. Der/die Bürgerbeauftragte untersucht Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe, Einrichtungen, Agenturen und sonstigen Stellen der EU.
Name | Kontaktdaten | Informationen zur Ombudsstelle |
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Europäische Bürgerbeauftragte |
Europäische Bürgerbeauftragte |
Informationen zum Europäischen Bürgerbeauftragten |
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(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
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