Zivildiener sollten eine Namensänderung bei der Zivildienstserviceagentur bekannt geben. Es genügt ein formloses Schreiben (Brief, Fax oder E-Mail) unter Beifügung einer Kopie des Scheidungsbeschlusses oder des Scheidungsurteils.
Weitere Informationen zum Thema "Zivildienst" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
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gültig ab Montag 20.09.2021
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