Gewalt in der Familie Juristische Person Eine nicht natürliche Person, geschaffen durch einen Rechtsakt, kann aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig und somit Trägerin von Rechten und Pflichten sein. Beispiel Verein Gesellschaft mit beschränkter Haftung (→ GmbH) Stiftung Letzte Aktualisierung: 12. April 2024 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion