Sie können hier Ihre Auszüge aus dem Zentralen Personenstandsregister (ZPR) bestellen.
Voraussetzung für die Nutzung dieses Service ist das Vorhandensein Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister.
Wenn Ihre Daten noch nicht im Zentralen Personenstandsregister erfasst sind, erhalten Sie bei Aufruf des Service eine entsprechende Hinweismeldung.
Für die Erfassung Ihrer Daten im Zentralen Personenstandsregister wenden Sie sich bitte an ein Standesamt, um die Eintragung in das Register zu veranlassen.
Folgende Auszüge aus dem ZPR können bestellt werden:
Die Teilauszüge können als Urkundennachweis im Rechtsverkehr vorgelegt werden.
In den Teilauszügen zu Namensführung, Ehen und eingetragene Partnerschaften werden auch die vorangehenden Namen, Ehen und eingetragene Partnerschaften angeführt.
Dieses Online-Service wird vom Bundeskanzleramt kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Hier finden Sie aktuelle Informationen rund um das Thema Urkundenservice:
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)