Sie sollten Ihre neue Adresse Banken, Kreditinstituten, Sparkassen und Bausparkassen bekannt geben. Meist genügt ein formloses Schreiben, in manchen Fällen wird die Kopie der Bestätigung der Meldung verlangt.
Letzte Aktualisierung: 14. Juni 2024
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oesterreich.gv.at-Redaktion