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Gewalt in der Familie

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Kataster

Der Kataster (früher: Grundsteuerkataster) ist eine von den Vermessungsämtern geführte öffentliche Einrichtung zur Ersichtlichmachung bestimmter tatsächlicher Grundstücksverhältnisse (z.B. Lage, Fläche, Nutzung) und – soweit der Grenzkataster angelegt worden ist – zum verbindlichen Nachweis der Grenzen.

Der Kataster besteht aus:

  • Grundstücksverzeichnis
  • Koordinatenverzeichnis
  • Katastralmappe
  • Technischen Unterlagen für die Ersichtlichmachungen
  • Technischen Unterlagen zur Lagebestimmung der Festpunkte
  • Grenzen der Grundstücke
Letzte Aktualisierung: 12. April 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion