Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.
Darunter fallen in erster Linie
die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie
Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.
Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.
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(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
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