Leben österreichische Studentinnen/österreichische Studenten fünf Jahre lang ununterbrochen und rechtmäßig in einem EU-Mitgliedstaat, erwerben sie automatisch das Daueraufenthaltsrecht für diesen Staat. Auf Antrag wird ihnen eine Daueraufenthaltsbescheinigung ausgestellt.
Der Aufenthalt gilt auch dann noch als ununterbrochen, wenn einer der folgenden Fälle eintritt:
Leben Studentinnen/Studenten länger als zwei Jahre in Folge außerhalb des Staates, können sie ihr Daueraufenthaltsrecht verlieren.
Bei ihrem Aufenthalt sollten Studentinnen/Studenten dieselben Rechte wie Staatsangehörige unter denselben Bedingungen genießen.
Aufenthaltsrechte für Studierende (→ Your Europe)
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)