Gewalt in der Familie Ermächtigung Sinnverwandter Begriff: Befugnis Die Ermächtigung berechtigt eine Person zum Handeln für jene Person, die die Ermächtigung erteilt hat (z.B. durch eine Vollmacht). Hinweis Die ermächtigte Person ist jedoch nicht zum Handeln verpflichtet. Letzte Aktualisierung: 4. April 2024 Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion