Für Studierende aus Österreich und aus Ländern, die mit Österreich ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen haben, besteht eine gesetzliche Unfallversicherung im Rahmen des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG).
Es ist keine Anmeldung oder Antragstellung erforderlich und es werden keine Beiträge eingehoben. Für diese Unfallversicherung besteht keine Altersgrenze und sie ist auch nicht an die Familienbeihilfe gebunden.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Unfälle, die sich im Zusammenhang mit dem Studium ereignen (z.B. Unfälle am Weg zur oder von der Universität, Unfälle im Rahmen von ÖH-Tätigkeiten). Auch Berufskrankheiten sind in diesem Zusammenhang abgedeckt.
Die Versicherungsdauer entspricht der vorgesehenen Meldung zur Fortsetzung des Studiums (Inskription) und einer angemessenen Zeitspanne zur Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen.
Eine allfällige Unfallmeldung ist an die Universitätsdirektion zu richten.
Formular für die Unfallmeldung
Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)