Das Mitführen von Arzneiwaren durch Privatpersonen ist grundsätzlich verboten. Dies gilt bei Reisen innerhalb der EU und bei der Einreise in die EU.
Personen mit Wohnsitz in Österreich dürfen Arzneimittel, die sie schon bei der Ausreise für ihren persönlichen Bedarf oder für ein mitreisendes Tier mit hatten, wieder nach Österreich mitbringen. Zusätzlich dürfen sie im Ausland erworbene Arzneimittel in einer Menge bis zu jeweils drei Arzneimittelpackungen mitnehmen.
Personen mit Wohnsitz im Ausland dürfen Arzneimittel, die sie während der Reise für sich selbst oder für ein mitreisendes Tier benötigen, mitführen.
Als Arzneiwaren gelten:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen
(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)