Die Ombudsstelle zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern ist beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eingerichtet. Sie ist Anlaufstelle für Anfragen, Anliegen und Beschwerden für Bürgerinnen/Bürger, Unternehmen, Institutionen etc. zum Tabakgesetz, insbesondere zum Schutz von Nichtraucherinnen/Nichtrauchern und Auskunftsstelle für die mit der Vollziehung des Tabakgesetzes betrauten Behörden (z.B. zu speziellen Rechtsfragen).
Name | Kontaktdaten | Informationen zur Ombudsstelle |
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Ombudsstelle zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern | Ombudsstelle zum Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern E-Mail: ombudsstelle.nrs@sozialministerium.at |
Tabak und Nichtrauchen (BMSGPK) |
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gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)