Heirat
1. Februar 2024 2024-02-01 10:16Heirat
Wo Kinder betreut werden Kinderbildung und -betreuung ist ein Thema, das Eltern ab der Geburt eines Kindes beschäftigt. Vor allem Eltern, die beabsichtigen, wieder in ihren Beruf zurückzukehren, benötigen Informationen über Angebote. Die einzelnen Bundesländer regeln die Rahmenbedingungen für Kindergärten, weshalb die Angebote unterschiedlich sein können.
Kinderkrippe/Kleinkindgruppe
Die Kinderkrippe (Kleinkindgruppe) ist eine Form der Elementarbildung für Kinder bis zu drei Jahren. Einrichtungen dieser Art sind auf die Bedürfnisse von Kleinkindern abgestimmt. In den Bundesländern gibt es sowohl öffentliche als auch private Betreuungseinrichtungen.
Die Aufgabe dieser Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen ist die Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder. In den einzelnen Gruppen wird nur eine kleine Anzahl von Kindern betreut, wobei eine enge Zusammenarbeit mit den Eltern vorausgesetzt wird.
Die Kosten für einen Krippenplatz sind abhängig
- vom Bundesland (Beitragsfreiheit in manchen Bundesländern)
- vom Betreiber der Krippe/Kleinkindgruppe,
- allenfalls vom Einkommen der Eltern und
- von der Stundenzahl, die das Kind in der Krippe verbringt.
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Tageseltern (Tagesmutter oder -vater)
Eine Tagesmutter/ein Tagesvater bildet und betreut ein oder mehrere Kinder bei sich zu Hause im Familienverband. Meist sind die Betreuungszeiten bei Tagesmüttern/Tagesvätern flexibler als bei Kinderkrippen, Kindergärten oder Kindergruppen.
Tagesmütter/Tagesväter bieten Erziehung und Bildung innerhalb des Familienalltags. Sie kochen selbst, sorgen für Spiel- und Bewegungsangebot und stellen Spielmaterial zur Verfügung.
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Kindergarten
Kindergärten sind elementare Bildungseinrichtungen zumeist für Kinder ab drei Jahren. Das Mindestalter ist aber in den Bundesländern unterschiedlich. Auch Öffnungszeiten und Kosten können unterschiedlich sein.
Der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) ist im letzten Jahr vor Schuleintritt verpflichtend und kostenlos (beitragsfreier Pflichtkindergarten).
Um die Kosten der Kinderbetreuung abdecken zu können, gibt es die Möglichkeit, eine einkommensabhängige Kinderbetreuungshilfen zu erhalten.
Die Anmeldung für einen Platz in einem öffentlichen Kindergarten erfolgt zumeist am zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat, in manchen Fällen auch im Kindergarten selbst. Bei privaten Einrichten beim jeweiligen Betreiber.
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Schule
Für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten, besteht allgemeine Schulpflicht. Es gibt verschiedene Schularten in Österreich:
- Volksschule
- Mittelschule
- Sonderschule und Inklusive Regelschule
- Polytechnische Schule
- Allgemeinbildende höhere Schule
- Berufsbildende Schule
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Ganztägige Schule
In ganztägig geführten Schulen (grundsätzlich möglich in Volksschule, Mittelschule, Polytechnische Schule, Sonderschule und AHS-Unterstufe), werden Kinder nicht nur unterrichtet, sondern darüber hinaus auch in Lern- und Freizeitphasen gefördert und betreut. Damit stellen ganztägige Schulformen Schulkindern gezielte Lernunterstützung, Betreuung sowie die Förderung ihrer Talente zur Verfügung.
Der Besuch einer ganztägig geführten Schule ist für niemanden verpflichtend, es besteht Wahlfreiheit für die Eltern. Die Ganztagsschule bietet Eltern/Erziehungsberechtigten die Möglichkeit, Beruf und Familie leichter zu vereinbaren und sorgt für mehr Chancengerechtigkeit.
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Weitere Informationen
- Bundeskanzleramt
- Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung