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1. Februar 2024 2024-02-01 10:21KFZ
Die Zahlungsanweisung – Überweisung mit IBAN und BIC
Bei Zahlungsanweisungen (Überweisungen) sind gemäß den Standards des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums ("SEPA") die internationale Kontonummer IBAN und die internationale Bankleitzahl BIC anzugeben.
Für Zahlungsanweisungen innerhalb von Österreich und für grenzüberschreitende Zahlungen innerhalb des EWR ist jedoch seit 2016 lediglich die IBAN anzugeben. Für internationale Überweisungen außerhalb des EWR ist zusätzlich zur IBAN immer auch der BIC anzuführen. Dies gilt auch für Überweisungen in SEPA-Staaten, die nicht dem EWR angehören.
Auf dem SEPA-Zahlungsanweisungsbeleg ist das Eingabefeld für die IBAN farblich in Viererzahlengruppen (jeweils vier rot, vier weiß etc.) unterteilt. Diese optische Hilfe soll das Nachzählen der Stellen erleichtern.
Eine Überweisung innerhalb von SEPA mit einem SEPA-Zahlungsanweisungsbeleg dauert grundsätzlich zwei Arbeitstage, mittels Online-Banking einen Arbeitstag.
SEPA-Teilnehmer sind alle EU-Mitgliedsstaaten, die EFTA-Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) und weiters Andorra, Monaco, San Marino und Vatikanstadt.
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Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion