Die Bekanntgabe einer Namensänderung bei einer organschaftlichen Vertreterin/einem organschaftlichen Vertreter wird empfohlen, um die Aktualität der Daten im Vereinsregister zu gewährleisten.
Die Meldung erfolgt an die Vereinsbehörde, die für den Vereinssitz örtlich zuständig ist.
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(Post.Partner- und Gemeinde-Servicestelle)
gültig ab Montag 20.09.2021
Mo-Fr 08:00 bis 16:00 Uhr
(Ferien-Öffnungszeiten – Herbst-, Weihnachten-, Energie-, Oster- und Sommerferien:
Mo-Fr 08:00-12:00 Uhr und 14:00-15:30 Uhr)