Scheidung
1. Februar 2024 2024-02-01 10:27Scheidung
Kindergartenanmeldung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Schon frühzeitig sollten Sie über eine Anmeldung Ihres Kindes in der Kinderkrippe (Krabbelstube), im Kindergarten und im Kinderhort nachdenken. Die Kinderkrippe, der Kindergarten und der Kinderhort ermöglichen es den Kindern, mit Gleichaltrigen zusammen zu sein, und Berufstätigen oder Studierenden, ihrer Tätigkeit in dem Wissen nachzugehen, dass es ihren Kindern an einer dem Alter entsprechenden Betreuung nicht fehlt.
Die Kinderkrippe kommt für Kinder im Alter von bis zu drei Jahren in Betracht. Ab drei Jahren können Kinder den Kindergarten besuchen. Der Kinderhort ist in der Regel für Kinder ab sechs Jahren. Hier werden sie nach dem Schulunterricht betreut.
Hinweis
Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter Kinderbetreuung.
Fristen
Es wird empfohlen, das Kind möglichst früh in einer Kinderkrippe oder einem Kindergarten anzumelden. Die Anmeldung in einem Kinderhort ist erst dann erforderlich, wenn Sie bereits wissen, in welche Schule Ihr Kind gehen wird.
Zuständige Stelle
- Das Gemeindeamt
- In Statutarstädten: der Magistrat
- Die privaten Kinderbetreuungseinrichtungen
Verfahrensablauf
Die Anmeldung kann – je nach Gemeinde bzw. Betreuungseinrichtung – formlos oder mittels Formular, persönlich, schriftlich oder teilweise auch elektronisch erfolgen. Wenn ein Anmeldeformular erforderlich ist, erhalten Sie dieses bei der zuständigen Stelle bzw. am Ende dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen
Welche Unterlagen zur Anmeldung Ihres Kindes notwendig sind, richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde oder dem Magistrat bzw. der Kinderkrippe, dem Kindergarten oder dem Kinderhort. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Die Anmeldung zu einem Kinderkrippen-, Kindergarten- oder Kinderhortplatz ist kostenlos.
Haben Sie einen solchen Platz für Ihr Kind bekommen, müssen Sie in der Regel einen monatlichen Elternbeitrag zahlen. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach der jeweiligen Gemeinde oder dem Magistrat bzw. der Kinderkrippe, dem Kindergarten oder dem Kinderhort. Sie können allerdings unter bestimmten Voraussetzungen Ermäßigungen erhalten. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Mit Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 wurde eingeführt, dass der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos sein soll (sogenannter Gratiskindergarten).
Diesbezügliche Initiativen der meisten Bundesländer gehen über diese Regelung teilweise weit hinaus. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite "Formen der Kinderbetreuung".
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
Zum Formular
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion