Scheidung
1. Februar 2024 2024-02-01 10:27Scheidung
Checkliste zum Kauf von Grundstücken bzw. Immobilien in Österreich
Diese Checkliste gibt einen kurzen Überblick über die wichtigsten Punkte, die beim Immobilienkauf zu beachten sind.
Treuhandschaft und Immobiliendienstleistung | Um sich gegen wirtschaftliche Risiken abzusichern, wird Immobilienkauf häufig über Treuhandschaft durch eine Notarin/einen Notar oder eine Rechtsanwältin/Rechtsanwalt abgewickelt. Weitere Informationen über z.B. Nebenkosten bei Wohnungs- und Grundstückskauf finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. |
Einsichtnahme in Flächenwidmungsplan | Prinzipielle Nutzungsmöglichkeiten einer Immobilie ergeben sich zunächst aus Festlegungen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan der jeweiligen Gemeinde. In einigen Raumordnungsgesetzen der Bundesländer und den darauf basierenden Flächenwidmungsplänen der Gemeinden gibt es Einschränkungen hinsichtlich der Nutzung von Freizeitwohnsitzen (Ferien- und Zweitwohnsitzen). |
Grundbuchsauszug | Ein Grundbuchsauszug vor dem Kauf eines Grundstücks gibt Klarheit über Eigentumsverhältnisse und eventuelle Belastungen der Immobilie. Weitere Informationen zur Grundbuchseinsicht, die für jede/jeden möglich ist, finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. |
Aufschließung | Gemeinden verkaufen Grundstücke meist aufgeschlossen (an das öffentliche Straßennetz sowie an das Versorgungs- und Entsorgungsnetz – Wasser, Abwasser, Strom, Telekommunikation). Ist die Aufschließung noch nicht erfolgt, ist der Kaufpreis niedriger angesetzt, da die Kosten der Erschließung nachträglich anfallen. Informationen zur Aufschließung kann die jeweilige Gemeinde geben. |
Kauf | Der schriftliche Kaufvertrag muss zumindest den Namen der Gemeinde, in der sich die Immobilie befindet, eventuelle Miteigentumsanteile und eine Beschreibung der Immobilie enthalten. Weitere Informationen zur Kaufabwicklung und zur empfehlenswerten Anmerkung der Rangordnung im Grundbuch finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at. |
Genehmigungspflicht/ Ausländergrunderwerb |
Angehörige von Drittstatten müssen eine Genehmigung für den Grunderwerb einholen. BürgerInnen/-Bürger von EU- /EWR-Staaten sind von dieser Genehmigungspflicht ausgenommen. Zusätzlich bedarf vor allem der Erwerb (z.B. Kauf) von landwirtschaftlichen Grundstücken einer Genehmigung durch die in jedem Bundesland eingerichtete Grundverkehrsbehörde. |
Eigentumserwerb und Grunderwerbsteuer | Eigentum wird in Österreich erst durch Eintragung des Eigentumsrechts in das Grundbuch (Verbücherung) erworben. Voraussetzung dafür ist neben der schriftlichen Kaufurkunde, der Nachweis, dass die Grunderwerbsteuer an das zuständige Finanzamt entrichtet wurde (sogenannte Unbedenklichkeitsbescheinigung) und gegebenenfalls eine rechtskräftige grundverkehrsbehördliche Genehmigung. |
Immobilienertragssteuer | Wer bei der Veräußerung einer Immobilie einen Gewinn macht, muss unter Umständen eine Immobilienertragsteuer zahlen, wenn die Käuferin/der Käufer in Österreich einkommenssteuerpflichtig ist. In diesen Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und einem anderen EU-Mitgliedstaat besteht. |
Hinweis
Das Grundverkehrsrecht ist ebenso wie das Raumordnungs- und Baurecht in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache. Auf Basis dieser verschiedenen Landesgesetze werden grundverkehrsbehördliche Genehmigungen und Baubewilligungen erteilt sowie Flächenwidmungs- und Bebauungspläne erlassen. Daher kann es in diesem Bereich in den neun Bundesländern Österreichs zu sehr unterschiedlichen Regelungen und Voraussetzungen für die rechtskonforme Nutzung eines Grundstücks bzw. den Grunderwerb kommen.
Weitere Informationen zum Wohnungseigentum finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion